Das Verfahren wurde ohne Begründung auf Kosten der Staatskasse eingestellt

Fritz Knödel

Günter E. V ö l k e r
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Johannes Poelmann

Cloppenburger Banken - Korruption
Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) -Justiz Cloppenburg/Oldenburg :"Der Cloppenburger Strafbefehl" Beleidigungsprozeß (zum Schutz der LzO-Praktiken - 06.11.2008 11:30h - AG Cloppenburg - siehe unten -

Historische Info (Aufgedeckt: LzO vollstreckt illegal gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger/Cloppenburger Justiz nach NS-Recht)


Kunden der Landessparkasse zu Oldenburg sind ohne ihr Wissen heimlich und illegal der sofortigen Vollstreckung nach ungültigem NS-Recht von 1933 unterworfen. Das heißt:

1.) Wenn die LzO eine Forderung hat, gleichgültig, ob berechtigt oder nicht, schreibt der Vorstand lediglich auf ein "Stück Papier" das Wort "Beitreibungsbeschluß". Dieses gibt er sofort dem Gerichtsvollzieher, und der pfändet dann einfach die Konten der Kunden oder sonstige Vermögen weg. Der Kunde kann keinen Widerspruch/Einspruch einlegen. Sämtliche gerichtlichen Rechtsmittel sind ihm abgeschnitten. Die LzO verheimlicht diese illegalen Vollstreckungs-Methoden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Direktor des Amtsgerichts Cloppenburg deckt diese heimlich-illegalen Methoden und behauptet, sie würden zu Recht betrieben. Er wird seinerseits gedeckt durch 3 Richter der 6.Ziv. Kammer des Landgerichts Oldenburg, die mit der LzO zusammenarbeiten, indem sie sämtliche Beschwerden der "beraubten" Kunden generell abweisen. Zu dieser Zusammenarbeit ist organisiert, daß der Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Oldenburg sämtliche Anzeigen gegen die LzO und korruptionsverdächtige Richter, Rechtsanwälte und Rechtspfleger zurückweist und damit jedwede gerichtliche Überprüfung verhindert. Der Generalstaatsanwalt erklärt generell , dies entspräche der "Sach- und Rechtslage." Die Opfer sind durch diese Zusammenarbeit jeglichen staatlichen Rechtsschutzes entkleidet. Es wird insoweit organisiert unterbunden, daß die Opfer der gesetzlosen Zwangsversteigerungen und sonstiger Enteignungen diese Zwangsent- eignungen durch Zivilgerichte überprüfen lassen können . Hierzu wird ihnen durchgängig die Prozeßkostenhilfe strikt verweigert.

2.) Das gleiche geschieht, wenn die LzO in Grundstücke und Immobilien der Kunden vollstrecken will, weil, berechtigt oder nicht, angeblich Forderungen aus Darlehen oder Bürgschaften bestehen: Sie schreibt einfach an das jeweilige Amtsgericht "Antrag auf Vollstreckung" in Grundstücke oder Immobilien, und dieser "Antrag" gilt dann als "gerichtliches vollstreckbares Urteil". Der Rechtspfleger beschlagnahmt aufgrund dieses selbstgestrickten "Titels" der LzO sofort die Grundvermögen so, wie der Gerichtsvollzieher
-siehe oben- die Konten der Kunden wegpfändet. Die Opfer sind dann "Haus u. Hof" los. Sie haben keine Chance, ihr Vermögen zu retten, da die illegalen Enteignungen durchorganisiert sind bis zum Oberlandesgerichtspräsidenten Oldenburg. Vorgetäuscht wird, es gälte ein dubioser §16 aus dem LzO-Gesetz von 1933 für die damalige Staatsanstalt LzO im "Freistaat Oldenburg".

3) Die Beschwerdeverfahren werden einheitlich abgelehnt. Die Richter beim Landgericht kopieren teils ganze Abweisungs-Verfahren von ihren Kollegen in anderen Verfahren nach einheitlichem Schema ab. Es gibt keinen Rechtsanwalt in der Region, der es erkennbar wagte und fähig wäre, den kriminellen Sumpf anzugehen. Sie lassen ihre Mandanten fallen und kassieren die entsprechenden Rechtsanwaltsgebühren. Sämtliche Kunden der LzO werden somit im gegebenen Falle ohne irgendeine vorherige gerichtliche Kontrolle ihrer Vermögen jedweder Art beraubt . Diese Tatsache wird in den AGB der LzO mit gutem Grund verschwiegen, weshalb alle LzO-Kunden arglistig getäuscht, in jedem Falle aber ohne ihr Wissen der einschlägigen Rechte beraubt sind, woraus sich ergibt, daß wir es mit einem organisierten Dauer-Millionenbetrug der LzO an den Kunden zu tun haben dürften, und daß dies hartnäckig sowie heimlich vom Amtsgerichtsdirektor Cloppenburg in Cloppenburg bis hin zum Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher, dem Landgerichtspräsidenten Gernot Schubert sowie dem Generalstaatsanwalt Horst Rudolf Finger nebst dem LOStA Roland Herrmann (Behördenleiter der Staats- anwaltschaft ) in Oldenburg als "rechtens" erklärt wird. Bankerseits ist Kopf der illegalen Bank-Vollstreckungsorganisation der LzO-Vorstandsvorsitzende Martin Grapentin aus Wilhelmshaven.

4.) Der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts Cloppenburg, Thomas Cloppenburg, erklärt dieses -NS-Recht §16(2) LzO-Gesetz von 1933 allein für den LzO-Vorstand der Ex-Staatsanstalt LzO im damaligen "Freistaat Oldenburg" als "geltendes Recht für die LzO" in Oldenburg anstelle des geltenden Nds. Sparkassengesetzes von heute. Der Direktor des AG Jever, Günter Jackisch,, handelt nachhaltig gleichermaßen.. Bohrwurm- nett ist der Meinung, daß "jeder Gärtnerlehrling im 1.Semester" nach entsprechender Aufklärung erkennen kann, daß so etwas nicht geht. Darüber sind der Amtsgerichtsdirektor oder sonstige Unbekannte "beleidigt", weil die Frage gestellt ist, warum das dann offenbar nicht auch der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts Cloppenburg und einige Richter zu wissen scheinen. Wer genau beleidigt ist, wurde nicht angegeben. Beleidigt eben…Bohrwurm. nett ist auch nicht amused, und die in Jahrzehnten illegal rücksichtslos ihrer Vermögen oder Existenzen gemeinsam mit Richtern, Rechtpflegern und Staatsanwälten "beraubten" LzO-Kunden wohl schon gar nicht. Bert Brecht hat hierzu gefragt, was schlimmer sei: ein "Bankräuber oder eine Räuberbank". Nun, …es ist nicht bekannt, ob der auch wegen Beleidigung in Cloppenburg...

Amtsgerichtsdirektor Thomas Cloppenburg vom Amtsgericht Cloppenburg hat jedenfalls ordnungsgemäß die obligate "Beleidigungsanzeige" angebracht. Wer beleidigt ist, läßt sich daraus nicht erkennen. Er wird dies vermutlich in dem anstehenden "Beleidigungs-Verfahren" aufklärend erläutern. Man wird gespannt sein dürfen zu erfahren, wer wie in Cloppenburg wann warum und wozu "beleidigt" ist, wenn man nicht einmal zu wissen scheint, daß nicht Millionen Sparkassenkunden ohne deren Wissen heimlich der sofortigen Vollstreckung einer Sparkasse unterworfen sein können und dies nicht einmal in den AGB steht (Massen-Betrug). Es könnte eine interessante "Strafverhandlung" geben: Erstmals seit 1933 werden die heimlich-illegalen Enteigungspraktiken der LzO in Gemeinschaft mit Richtern der Oldenburger Justiz vom Oberlandesgerichtspräsidenten über den Generalstaatsanwalt bis zu den Amtsrichtern vor Ort öffentlich erörtert werden. Die bisher angerichteten Schäden durch die gesetzlosen Zwangsenteignungen nach ungültigem NS-Recht aus 1933 dürften in die Millionen, möglicherweise aber sogar in die Milliarden gehen. Schauen wir mal... wer da ein Recht hat, beleidigt zu sein..und wer möglicherweise außer der LzO noch alles im Rahmen von Korruption , Kumpanei, Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg Filztaschen-Interessen aufzuweisen hat...

5.) Stand 31.10.08: Ein Beleidigungsprozeß des Amtsgerichtsdirektors von Cloppenburg gegen "Bohrwurm nett" war beim AG Cloppenburg zum 06.11.2008 anberaumt.

- Verfahren AG Cloppenburg 18 Cs 742 Js 49724/07-

Der Termin wurde per 30.10.08 aufgehoben, da Bohrwurm nett das gesamte Gericht als befangen erklärt hat und nunmehr das Landgericht Oldenburg darüber zu befinden hat, welchem Gericht das Verfahren zugewiesen wird.

Fritz Knödel

© Okt. 2008
Günter E. Völker
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Johannes Poelmann

Es folgt: "Cloppenburger Strafbefehl" und Mitteilung der LzO zur Vollstreckung nach ill. NS-Recht


siehe auch: Cloppenburger Korruptionsbrief

Cloppenburger Strafbefehl:

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